Klarstellung zum Rheinpfalz-Artikel

„Unwahre Behauptungen“ vom 6. Juni 2024

Befremden über die Unsachlichkeit, Wesentliches nicht verstanden

Mit Befremden haben wir als FWG den Artikel der RHEINPFALZ „Wohnpark: Ampel-Parteien kontern Vorwürfe von CDU und FWG“ zur Kenntnis genommen. Zunächst einmal begrüßen wir, dass die Ampel-Parteien und auch die CDU politisch streiten. Dies ist wesentlicher Bestandteil einer Demokratie. Die Streitkultur indes ist leider ausbaufähig und nicht unwesentlicher Grund für viele der neuen FWG-Mitglieder politisch aktiv zu werden.

In diesem Zusammenhang haben wir bereits vor Erscheinen des auslösenden Zeitungsartikels, nach der Veröffentlichung unserer eigenen Stellungnahme, jene der CDU zur Kenntnis genommen. Losgelöst vom Inhalt ist uns dabei selbstverständlich die Tonlage aufgefallen. Wir möchten diese als krachledern umschreiben. Ebenso, wie es nun teilweise die Replik der Ampelkoalition ist. Und hiervon wollen wir uns abheben, es besser machen.

Die Ampelkoalition wirft die Stellungnahmen der CDU und jene der FWG in einen Topf, als wären diese inhaltsgleich oder koordiniert. Beide befinden sich aktuell in der Rolle der Opposition. Es handelt sich darüber hinaus aber um eine eigenständige Partei und eine eigenständige Gruppe. Leider ist offensichtlich in den Köpfen der Verfasser der Replik eine Art Blockdenken verhaftet, wie auch bei manchen Wählenden die Befürchtung besteht, dass die FWG „Steigbügelhalter“ der CDU sein würde.

Die Mitglieder der FWG stehen in Teilen im ständigen, sachbezogenen, freundlichen und teilweise freundschaftlichen politischen Austausch und Streit mit Mitgliedern aller Parteien im privaten Bereich. Es ist schade, dass dies in der Öffentlichkeit keinen Widerhall findet.

Darüber hinaus hat die FWG als FWG keine Wahlempfehlung aus unserer Sicht zu einem der beiden Bürgermeisterkandidaten ausgesprochen. Es gibt auch keine geheime Absprache. Wir haben für uns den Anspruch sachbezogene Politik zu machen. Und dies unabhängig davon, von welcher Partei eine Idee eingebracht wird.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit zumindest unserer Stellungnahme findet nicht statt. Es bleiben Worthülsen, die es eigentlich zu füllen gilt. Was sich hinter den „unwahren Behauptungen“ verbirgt, welche die FWG veröffentlicht haben soll, bleibt ein Rätsel. Es bestand die Hoffnung, dass dies dem Artikel und der Notwendigkeit einer Verkürzung geschuldet sein könnte. So wie auch unsere Stellungnahme gemeinsam mit jener der CDU verkürzt über die RHEINPFALZ ihre Veröffentlichung fand. Eine Konkretisierung ist auf den Informationskanälen der Zeichnenden jedoch nicht zu finden.

Perfide wird die Durchmischung der Kritiken der CDU und der FWG im Artikel in Bezug auf das Wohnen „In den Dreißig Morgen“. Auch hier findet keine Trennung statt. Vor allem kann, oder will man nicht verstanden haben, dass gerade die FWG ein hohes Interesse an bezahlbarem Wohnraum in Dudenhofen haben möchte. Wir haben hierzu Möglichkeiten aufgezeigt. Und das berechtigte Zweifel am politischen Handeln der Ampel-Parteien bestehen, welche diese nicht auszuräumen vermögen, weil sie eben keine Transparenz walten lassen, ist deren Umgang mit der Sachlage am Hainbach geschuldet.

Wir laden alle interessierten Bürger und Bürgerinnen ein, selbstverständlich auch die Mitglieder der Parteien, sich die von uns veröffentlichte Stellungnahme in der kompletten Fassung anzulesen. Entweder auf unserer Homepage, oder ausgelegt am Wahlstand am kommenden Samstag in der Neustadter Straße. Kommen Sie mit uns ins Gespräch, bilden Sie sich ein eigenes Urteil.

Fakt ist: Keine der Wohnungen steht zur Vermietung an; alle Einheiten werden zum Kauf angeboten; anzunehmen ist, dass dieses unternehmerische Handeln nicht ohne rechtliche Würdigung erfolgt;

Fakt ist: Bei den Ampel-Parteien fand die Thematik trotz der Brisanz keinen eigeninitiierten öffentlichen Widerhall; dies trotz Anregungen aus der Bürgerschaft und wohl erst durch die vierte Gewalt; der Eindruck der Vermeidung und Verschleppung des Themas im Wahlkampf drängt sich mehr als nur auf;

Fakt ist: Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Privatinvestor bleibt in den Hinterzimmern; ebenso der Rechtscharakter, da die Ampel-Parteien verschiedene Begrifflichkeiten benutzen; die damals genau zu diesem Szenario geäußerten Fragestellungen aus der Bürgerschaft blieben unbeantwortet; weil die Verwaltung rechtlich dazu nicht verpflichtet war; und weil Politiker der Ampel-Parteien geäußert haben, dass die Vereinbarung ausreichend sei; offensichtlich ist sie dies nicht!

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