und Stellungnahme zum Rheinpfalz-Artikel „Grundstücksverkauf stößt auf heftige Kritik“ vom 21.02.2025

Zunächst einmal, da offenkundig nicht jedem bekannt, die Wortbedeutung von „beraten“ laut Duden:
1. Jemandem einen Rat geben
2. Gemeinsam überlegen und besprechen, über etwas Rat halten
Wenn die Ortsspitze davon spricht, dass ausreichend Zeit für Beratungen gewesen sei, dann stimmt dies i.Z.m. mit diesem konkreten Investor zeitlich nicht. Ohne konkreten Anlass wurde zudem die entsprechende Sitzung, ohne Absprache, um einen Monat vorverlegt.
Aber noch wesentlich gewichtiger ist, dass das Wort inhaltlich nicht stimmig ist. Eine Beratung hat in keinem Fall stattgefunden. Die Ampel gibt bekannt, informiert und stimmt letztlich mit ihrer Mehrheit ab. Alle Ratschläge, Informationen und andere Lösungsansätze werden nicht beraten im Sinne eines Austausches, wie man sachlich gute Entscheidungen kreiert. Hierbei wird auch außer Acht gelassen, dass viele der Sachargumente dem zumindest öffentlichen Willen der Orts-Ampel helfen würden, dieses Ziel zu erreichen.
Die Ehrlichkeit, welche im aktuellen Artikel durchscheint, hatten wir als FWG stets eingefordert. Denn mit der Sachlage waren die Worthülsen nicht in Einklang zu bringen.
Herr Creutzmann hat generell kein Problem damit, dass weitere (hochpreisige) Wohnungen für den Kauf entstehen. Sind denn aktuell alle Wohnungen im Wohnpark am Hainbach verkauft, oder jene im neuen Mehrfamilienhaus in der Goethestraße? Und selbst wenn, was bedeutet „anderswo“? Könnte es sein, dass wir einen Zuzug haben, ohne den eigenen Markt zu entspannen? Etwa durch einen Verkauf der Grundstücke über ein Punktesystem unter Berücksichtigung der Ortsnähe? Ist es denkunmöglich, insbesondere für ein Mitglied der FDP, dass die ein oder andere Wohnung als Arbeitswohnsitz erworben werden könnte?
Für Herrn Goldinger wäre die Schaffung sozialverträglichen Wohnraums, ebenso wie für Herrn Hook wünschenswert. Man müsse aber schauen, „was möglich ist“ und es sei eben kein „Wunschkonzert“. Hat die Ortsspitze etwa die Instrumentarien, welche sie nach eigenem Bekunden beim Wohnpark am Hainbach genutzt haben, vergessen? Die Aussagen lassen erahnen, dass es mit der Sozialverträglichkeit nicht weit her ist und dass der Begriff Mehrgenerationenhaus eine Mogelpackung ist.
Frau Radler hält trotzdem am Begriff Mehrgenerationenhaus fest, obwohl spätestens seit der Stellungnahme der CDU klar ist, dass die Maßstäbe, welche für die Orts- Ampel ein Mehrgenerationenhaus bilden, eher für Lacher im bald beginnenden Straßenfasching taugen. Dabei hebt sie hervor, dass gerade wegen der Schaffung eines Mehrgenerationenhauses die SPD einen Stimmenzuwachs bekommen hätte und begründet damit den Auftrag der SPD, dies auch umzusetzen. Dies sei Ausdruck der Demokratie. Es stellt sich die Frage, weshalb dies für die Grünen und die FDP nicht im gleichen Maße gilt. Und warum führen die aktuellen Entscheidungen dann nicht zur Schaffung eines tatsächlichen Mehrgenerationenhauses? Aus Respekt vor der eigenen Wählerschaft? Eine Anspielung an das 400.000-Wohnungen- Versprechen der Bundes-SPD liegt hier nahe.
Es ist zudem ein Beispiel für Manipulation mit Fakten. Ja, es ist ein Gemeinschaftsraum vorgesehen. Viele werden jedoch negativ überrascht sein, um was es sich dabei tatsächlich handelt, wenn es bei Fertigstellung öffentlich wird, oder sobald die Verkaufsprospekte öffentlich werden.
„Firmen für einen sozialen Wohnungsbau hätten sich außerdem nicht beworben.“ Hier wird es kompliziert. Der Begriff Mehrgenerationenhaus ist nicht festgeschrieben. Es gibt aber eines von vielen Förderprogrammen, welche die Förderung eines Mehrgenerationenhauses an Mindeststandards knüpft. Und damit ist nicht der einzelne Gemeinschaftsraum gemeint, dessen Zweckbestimmung nicht öffentlich genannt werden kann. Und auch nicht die Möglichkeit eines Hausnotrufs, den sich jeder und jede privatrechtlich buchen kann. Recherchen haben gezeigt, dass der Investor an anderer Stelle mit genau diesem Förderprogramm aktuell ein entsprechendes Projekt verwirklicht. Dies war der Orts-Ampel nicht bekannt. Im Rahmen der „Beratungen“ wurden sie informiert. Eine Auswirkung hatte es nicht.
Mit nach den Wünschen des Investors geändertem Bauplan stellt sich darüber hinaus die Frage, ob Mitbewerbende mit den geänderten Rahmenbedingungen nicht ein anderes und besseres Angebot machen würden.
Und letztlich kann man an der Wortwahl „Firmen“ auch ganz gut nachvollziehen, dass der Orts-Ampel ein Verkauf an einen Privatinvestor wichtiger ist als die Schaffung sozialverträglichen Wohnraums, oder eines tatsächlichen Mehrgenerationenhauses. Gerade kürzlich wurde eines, in wenigen Kilometern Entfernung, verwirklicht. Und Interessenten hierfür hat es gegeben, jedoch nicht unter diesen Rahmenbedingungen. Das Stichwort hierzu ist Erbbaupacht. Diese Modelle wurden nie „beraten“, nur zur Kenntnis genommen.
Kommunale und andere soziale Wohnungsbauer, welche auch beratend agieren, gibt es auch in unserem Umfeld einige. Darunter zum Beispiel der Kreiswohnungsverband. Überlegungen in diese Richtung wurden durch die FWG und danach auch durch die CDU vorgeschlagen. Eine ernsthafte „Beratung“ hierzu fand nicht statt.
Die FWG ist weiterhin bestrebt sachorientiert zu arbeiten. Die Rahmenbedingungen hierfür müsste jedoch der Bürgermeister vorgeben und vorleben. Stattdessen kommt eine sachorientierte Bearbeitung der Themen nicht in Gang. Bestenfalls werden unsere Argumente schweigend zur Kenntnis genommen, um dann nahtlos in eine Abstimmung überzugehen. Oder es kommt zu Situationen wie in der letzten Woche. Ist das ein fairer Umgang, wenn in Bezug auf einen konkreten Förderantrag eines Vereins, bei dem es um die Frage geht, ob der Antrag richtlinienkonform ist oder nicht, drei hochrangige Vereinsmitglieder vorgeben nicht zu wissen, ob die Gegenstände bereits geliefert / verbaut wurden oder nicht? Insbesondere, wenn man dem Antrag auch zustimmen kann, was auch geschehen ist, wenn er nicht richtlinienkonform ist. Man müsste sich halt ehrlich machen, dann könnte man auch das Problem sehen. Das war eine unwürdige Situation für alle Beteiligten. Oder wenn festgestellt wird, dass man bei einer Informationsanfrage durch einen Beigeordneten vertröstet wird, weil die Informationsrecherche kompliziert und langwierig sei. Diese Informationen dann selbst mühsam recherchiert, um im Anschluss festzustellen, dass es für die Verwaltung nur wenige Klicks gewesen wären, diese aber den Auftrag durch den Beigeordneten nicht erhalten hatte. Und schlimmstenfalls kommt es dann zu einer verbalen Entgleisung, wenn es kein Sachargument für die eigene Position gibt, die durch den die Sitzung leitenden Bürgermeister dazu noch hingenommen wird, was es umso schlimmer macht. Wir sind der Meinung, dass dies noch einer Aufarbeitung bedarf, da eine rote Linie deutlich überschritten wurde. Denn niemand hat ein Interesse dies einer strafrechtlichen Würdigung zuzuführen.